Strafrecht in Heilbronn
Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie im Strafrecht in Heilbronn, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, einen Anhörungsbogen, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben. Ich vertrete Beschuldigte als Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren. Auch Verletzte unterstütze ich im Rahmen der Opfervertretung, Nebenklage und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Strafverfahren.
Vorladung und Ermittlungsverfahren
Eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung verpflichtet weder zum Erscheinen noch zu einer Aussage. Sinnvoll ist es, vor einer Reaktion zunächst die Verteidigungsmöglichkeiten mit einem Strafverteidiger zu prüfen.
Strafbefehl und Hauptverhandlung
Bei einem Strafbefehl laufen kurze Fristen. Ich prüfe mit Ihnen, ob ein Einspruch in Betracht kommt und wie das weitere Vorgehen vorbereitet werden sollte.
Durchsuchung, Beschlagnahme und Haftfragen
Bei belastenden Ermittlungsmaßnahmen kommt es auf eine schnelle, nüchterne Einordnung an. Ziel ist, die eigene Position zu sichern und keine übereilten Angaben zu machen.
Strafverteidigung mit klarer Strategie
Je nach Fall kann es um Schweigen, Akteneinsicht, eine gezielte Stellungnahme, Verfahrensbeendigung oder Verteidigung in der Hauptverhandlung gehen. Die nächsten Schritte werden mit Ihnen abgestimmt.
Für die erste Einschätzung helfen vorhandene Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, insbesondere Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl, Durchsuchungsbeschluss oder Anklageschrift. Bei Opfervertretung oder Nebenklage sind außerdem Tatzeit, bisherige Kontakte zu Ermittlungsbehörden und mögliche zivilrechtliche Ansprüche wichtig. Das gilt besonders, wenn kurzfristige Fristen oder Termine im Strafverfahren laufen. Das gilt auch, wenn bisher nur ein Anhörungsbogen vorliegt und noch unklar ist, ob sich daraus ein Strafverfahren mit weiteren Folgen entwickelt.