Abmahnung erhalten – Prüfung im Arbeitsrecht
Abmahnung erhalten – Prüfung im Arbeitsrecht. Eine Abmahnung beanstandet ein konkretes Verhalten und warnt regelmäßig vor arbeitsrechtlichen Folgen im Wiederholungsfall. Ob und wie darauf reagiert wird, hängt von Inhalt und Beweislage ab.
Welche Funktion hat eine Abmahnung?
Die Abmahnung hat Dokumentations-, Rüge- und Warnfunktion. Sie soll dem Arbeitnehmer verdeutlichen, welches Verhalten beanstandet wird und dass bei einer vergleichbaren Wiederholung eine Kündigung drohen kann.
Nicht jedes Schreiben mit der Überschrift „Abmahnung“ erfüllt diese Funktionen. Umgekehrt kann auch ein anders bezeichnetes Schreiben rechtlich eine Abmahnung sein.
Welche Reaktionen sind möglich?
Je nach Sachlage kommen zunächst keine Reaktion, eine sachliche Gegendarstellung, ein Gespräch, die Aufforderung zur Entfernung oder eine Klage auf Entfernung aus der Personalakte in Betracht.
Eine vorschnelle ausführliche Gegendarstellung kann ungünstig sein, wenn sie Tatsachen bestätigt oder neue Angriffspunkte liefert. Andererseits kann eine zeitnahe Dokumentation wichtig sein.
Wann besteht ein Entfernungsanspruch?
Ein Anspruch kann unter anderem bestehen, wenn die Abmahnung unbestimmt ist, unrichtige Tatsachen enthält, das Verhalten rechtlich falsch bewertet oder unverhältnismäßig ist. Auch das fortbestehende Interesse an der Aufbewahrung kann eine Rolle spielen.
- Abmahnung und zugrunde liegenden Schriftverkehr sichern.
- Sachverhalt und mögliche Zeugen zeitnah dokumentieren.
- Reaktion nach Beweislage und weiterem Beschäftigungsziel auswählen.
Rechtsprechung und gesetzliche Grundlagen
BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 – 2 AZR 782/11
Das Bundesarbeitsgericht fasst Voraussetzungen zusammen, unter denen Arbeitnehmer die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte verlangen können.
Entscheidung aufrufenHäufige Fragen
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
Eine Pflicht, den Inhalt als richtig anzuerkennen, besteht grundsätzlich nicht. Eine Empfangsbestätigung ist davon zu unterscheiden.
Soll ich sofort eine Gegendarstellung schreiben?
Nicht immer. Zunächst sollten Vorwurf, Beweise und mögliche Auswirkungen geprüft werden.
Kann ich die Entfernung aus der Personalakte verlangen?
Ja, wenn die Abmahnung rechtlich oder tatsächlich fehlerhaft ist oder kein schutzwürdiges Interesse am Verbleib besteht.
Wie lange wirkt eine Abmahnung?
Es gibt keine starre allgemeine Verfallsfrist. Bedeutung und Aufbewahrungsinteresse hängen von Pflichtverletzung, Zeitablauf und weiterem Verhalten ab.
Ist vor jeder Kündigung eine Abmahnung erforderlich?
Nein. Bei steuerbarem Verhalten ist sie häufig notwendig; bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder anderen Kündigungsarten kann sie entbehrlich sein.
Stand der Informationen:
Autor: Rechtsanwalt Marius Kreuzer, LL.M.
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