Aufhebungsvertrag prüfen lassen – Heilbronn
Aufhebungsvertrag prüfen lassen – Heilbronn. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und kann nach der Unterschrift nur unter besonderen Voraussetzungen wieder beseitigt werden. Vorher sollten alle wirtschaftlichen und sozialrechtlichen Folgen betrachtet werden.
Welche Regelungen enthält ein Aufhebungsvertrag typischerweise?
Vereinbart werden häufig Beendigungszeitpunkt, Abfindung, bezahlte oder unwiderrufliche Freistellung, Urlaubsabgeltung, Zeugnis, Rückgabe von Arbeitsmitteln und eine Ausgleichsklausel.
Ausgleichsklauseln können weit reichen. Sie sollten darauf geprüft werden, ob noch Bonus-, Provisions-, Überstunden- oder sonstige Ansprüche offen sind.
Welche Folgen kann der Vertrag beim Arbeitslosengeld haben?
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit prüfen, wenn das Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst wurde. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Arbeitgeberkündigungsfrist, kann außerdem ein Ruhen des Anspruchs in Betracht kommen.
Die arbeitsrechtliche Wirksamkeit des Vertrags und die sozialrechtlichen Folgen sind getrennt zu beurteilen.
Kann eine Unterschrift rückgängig gemacht werden?
Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht regelmäßig nicht. Anfechtung oder Unwirksamkeit kommen nur bei besonderen Voraussetzungen in Betracht, etwa widerrechtlicher Drohung oder einem Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns.
- Vertragsentwurf vollständig prüfen, bevor unterschrieben wird.
- Offene Vergütungs-, Urlaubs- und Zeugnisfragen ausdrücklich regeln.
- Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen gemeinsam betrachten.
Rechtsprechung und gesetzliche Grundlagen
BAG, Urteil vom 24. Februar 2022 – 6 AZR 333/21
Das Bundesarbeitsgericht erläutert das Gebot fairen Verhandelns. Allein ein nur sofort annehmbares Angebot ist danach noch nicht automatisch unfair; entscheidend sind die Gesamtumstände.
Entscheidung aufrufenHäufige Fragen
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Ein allgemeines Widerrufsrecht besteht regelmäßig nicht. Eine Lösung kommt nur unter besonderen rechtlichen Voraussetzungen in Betracht.
Muss eine Abfindung enthalten sein?
Nein. Eine Abfindung ist Verhandlungssache und keine zwingende Voraussetzung eines Aufhebungsvertrags.
Droht immer eine Sperrzeit?
Nicht zwingend. Die Bundesagentur für Arbeit prüft die konkreten Umstände und einen möglichen wichtigen Grund.
Was sollte zur Freistellung geregelt werden?
Wichtig sind Widerruflichkeit, Vergütung, Anrechnung von Urlaub und Zeitguthaben sowie der Umgang mit anderweitigem Verdienst.
Reicht eine mündliche Vereinbarung?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag über ein Arbeitsverhältnis bedarf grundsätzlich der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Stand der Informationen:
Autor: Rechtsanwalt Marius Kreuzer, LL.M.
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