Drogenbesitz oder Drogenerwerb – Strafverteidigung in Heilbronn
Drogenbesitz oder Drogenerwerb – Strafverteidigung in Heilbronn. Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes muss zunächst geklärt werden, um welchen Stoff, welche Menge, welchen Aufbewahrungsort und welchen Verwendungszweck es geht. Für andere Betäubungsmittel gilt weiterhin das BtMG. Als Strafverteidiger in Heilbronn prüfe ich, ob sich Drogenbesitz oder Drogenerwerb tatsächlich nachweisen lässt.
Wann liegt strafbarer Besitz vor?
Besitz setzt tatsächliche Sachherrschaft und Besitzwillen voraus. Entscheidend ist daher nicht nur, wo ein Stoff gefunden wurde, sondern wem er zugeordnet werden kann und wer tatsächlich darüber verfügen konnte.
Bei gemeinsam genutzten Wohnungen, Fahrzeugen oder Behältnissen kann die Zuordnung streitig sein. Fundort, Verpackung, Spuren, Kommunikation und Einlassungen werden regelmäßig zusammen bewertet.
Was gilt für Cannabis und andere Drogen?
Für Cannabis gelten seit 1. April 2024 die Vorschriften des KCanG. Zulässige Mengen unterscheiden sich nach Aufbewahrungsort; darüber hinaus bestehen abgestufte Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände. Handel, Abgabe und Weitergabe unterliegen eigenständigen und strengeren Regeln.
Für Stoffe, die weiterhin dem BtMG unterfallen, können unerlaubter Erwerb und Besitz nach § 29 BtMG strafbar sein. Die genaue Stoffart und Wirkstoffmenge können für Tatbestand, Strafrahmen und Rechtsfolgen erheblich sein.
Bedeutet eine geringe Menge automatisch Einstellung?
Bei bestimmten BtMG-Verfahren kann die Staatsanwaltschaft nach § 31a BtMG von der Verfolgung absehen. Das ist keine allgemeine Freigrenze und kein automatischer Anspruch. Stoff, Menge, Eigenverbrauch, Fremdgefährdung und weitere Umstände bleiben relevant.
Für die Verteidigung sind Sicherstellung, Durchsuchung, Zuordnung, Mengenberechnung und gegebenenfalls digitale Beweismittel zu prüfen. Angaben zu Herkunft oder weiteren Personen können neue Ermittlungsansätze schaffen und sollten nicht unüberlegt gemacht werden.
- Sicherstellungs- und Durchsuchungsunterlagen aufbewahren.
- Stoff, Menge, Fundort und behauptete Zuordnung prüfen.
- Vor Angaben zu Herkunft oder Zweck Akteneinsicht abwarten.
Rechtsprechung und gesetzliche Grundlagen
BGH, Beschluss vom 18. April 2024 – 6 StR 24/24
Der Bundesgerichtshof wendet das neue KCanG als milderes Gesetz an und trennt erlaubten Eigenbesitz von strafbarem Handeltreiben.
Entscheidung aufrufenHäufige Fragen
Ist Cannabisbesitz seit 2024 immer erlaubt?
Nein. Das KCanG erlaubt Besitz nur innerhalb bestimmter Grenzen und enthält weiterhin Straf- und Bußgeldtatbestände, insbesondere bei größeren Mengen und Weitergabe.
Was bedeutet Besitz im Strafrecht?
Erforderlich sind tatsächliche Verfügungsmacht und Besitzwille. Der bloße Fund in räumlicher Nähe beweist die persönliche Zuordnung nicht automatisch.
Wird eine geringe Menge immer eingestellt?
Nein. § 31a BtMG ist eine Ermessensvorschrift und hängt von Stoff, Menge, Eigenverbrauch und weiteren Umständen ab.
Darf die Polizei mein Handy auswerten?
Eine Sicherstellung und Auswertung benötigt eine gesetzliche Grundlage und muss verhältnismäßig sein. Umfang, Anordnung und konkrete Durchführung sind im Einzelfall zu prüfen.
Soll ich die Herkunft der Drogen erklären?
Ohne Kenntnis der Akte kann eine Erklärung zusätzliche Belastungen oder Ermittlungen auslösen. Vor einer Einlassung sollte die Verteidigungsstrategie geklärt werden.
Stand der Informationen:
Autor: Rechtsanwalt Marius Kreuzer, LL.M.
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