Befristeten Arbeitsvertrag prüfen lassen – Arbeitsrecht in Heilbronn
Befristeten Arbeitsvertrag prüfen lassen – Arbeitsrecht in Heilbronn. Eine Befristung beendet das Arbeitsverhältnis nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten sind. Besonders wichtig sind Form, Zeitpunkt der Unterzeichnung, Befristungsgrund und die Dreiwochenfrist für eine Entfristungsklage.
Welche Arten der Befristung gibt es?
Eine Befristung kann kalendermäßig oder zweckbezogen vereinbart werden. Mit Sachgrund sind etwa Vertretung, vorübergehender Bedarf oder Erprobung denkbar. Ohne Sachgrund gelten zeitliche Grenzen und weitere Voraussetzungen.
Ohne Sachgrund darf ein Arbeitsvertrag nach der allgemeinen Regel des § 14 Abs. 2 TzBfG grundsätzlich höchstens zwei Jahre dauern und innerhalb dieser Gesamtdauer höchstens dreimal verlängert werden. Eine Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber schließt diese Möglichkeit grundsätzlich aus. Tarifverträge und gesetzliche Sonderregeln können abweichen.
Bei einer sachgrundlosen Befristung können deshalb Vorbeschäftigung, Anzahl und Gestaltung von Verlängerungen sowie tarifliche Abweichungen entscheidend sein. Eine pauschale Prüfung allein nach der Vertragsüberschrift genügt nicht.
Warum muss vor Arbeitsbeginn unterschrieben werden?
§ 14 Abs. 4 TzBfG verlangt für die Befristung grundsätzlich Schriftform. Die beiderseits unterzeichnete Befristungsvereinbarung muss vor Aufnahme der Tätigkeit wirksam zustande gekommen sein.
Eine als Bilddatei in den Vertrag eingefügte Unterschrift genügt nicht. Dasselbe gilt, wenn der konkrete Vertrag zunächst ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben, anschließend aber nur als Scan oder PDF an die andere Partei übermittelt wird. Im zweiten Fall existiert zwar ein frisch unterschriebenes Original; beim Vertragspartner geht jedoch nur eine Kopie dieser Urkunde ein. Bei Papier müssen entweder beide Parteien dieselbe Urkunde unterschreiben oder jede Partei die für die andere bestimmte gleichlautende Urkunde. Die formgerechten Erklärungen müssen vor Arbeitsbeginn im Original zugehen.
Alternativ kann die Schriftform grundsätzlich durch die elektronische Form ersetzt werden. Dafür genügt jedoch keine eingefügte, einfache oder fortgeschrittene Signatur: Beide Parteien müssen das elektronische Vertragsdokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Geht die formgerechte Annahme des Arbeitgebers erst nach Arbeitsbeginn zu, kann der Formmangel zur Unwirksamkeit der Befristung führen. Ein später unterschriebenes Dokument heilt die ursprüngliche Befristung nicht ohne Weiteres.
Welche Frist gilt für die Klage?
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Bei Zweckbefristungen und besonderen Vertragsgestaltungen kann der Fristbeginn zusätzliche Fragen aufwerfen. Deshalb sollten Vertrag, Nachträge, Verlängerungen und tatsächlicher Arbeitsbeginn frühzeitig zusammen geprüft werden.
- Alle Vertragsfassungen und Verlängerungen chronologisch ordnen.
- Datum der Unterschriften und tatsächlichen Arbeitsbeginn festhalten.
- Dreiwochenfrist nach dem vereinbarten Ende sofort notieren.
Rechtsprechung und gesetzliche Grundlagen
BAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 – 7 AZR 717/14
Das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass die formgerechte Annahme der Befristungsabrede dem Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn zugeht. Der spätere Zugang einer unterschriebenen Urkunde heilt den bereits entstandenen Formmangel nicht rückwirkend.
Entscheidung aufrufenLAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2022 – 23 Sa 1133/21
Im entschiedenen Fall war die zuvor eingescannte Unterschrift des Geschäftsführers in den Arbeitsvertrag eingefügt worden. Eine solche bloße Abbildung der Unterschrift wahrt die Schriftform der Befristung nicht.
Entscheidung aufrufenBAG, Urteil vom 17. Dezember 2015 – 6 AZR 709/14
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu einer schriftformbedürftigen Erklärung, dass die Übermittlung eines eigenhändig unterschriebenen Originals per Telefax nicht genügt: Beim Empfänger kommt nur eine Ablichtung der Unterschrift an. Dieser Schriftformgrundsatz gilt entsprechend für den Scan eines vollständig unterschriebenen Vertrags.
Entscheidung aufrufenHäufige Fragen
Wie lange darf ohne Sachgrund befristet werden?
Grundsätzlich bis zu zwei Jahre mit höchstens drei Verlängerungen; Vorbeschäftigung, Tarifverträge und gesetzliche Sonderregeln können das Ergebnis verändern.
Reicht eine E-Mail oder ein Scan des unterschriebenen Vertrags?
Nein. Weder eine als Bild in den Vertrag eingefügte Unterschrift noch der Scan eines ausgedruckten und anschließend eigenhändig unterschriebenen Vertrags wahrt die Schriftform. Im zweiten Fall existiert zwar ein unterschriebenes Original, dem Vertragspartner wird aber nur eine Kopie übermittelt. Vor Arbeitsbeginn müssen ihm die formgerechten Erklärungen im Original zugehen. Alternativ können beide Parteien dasselbe elektronische Vertragsdokument qualifiziert elektronisch signieren.
Was passiert bei Arbeitsbeginn vor Unterzeichnung?
Die Befristung kann formunwirksam sein, sodass das Arbeitsverhältnis als unbefristet gilt. Die konkrete Vertragsentstehung muss geprüft werden.
Kann eine Befristung mehrfach verlängert werden?
Bei sachgrundloser Befristung bestehen gesetzliche Grenzen. Änderungen weiterer Vertragsbedingungen können die Einordnung als bloße Verlängerung beeinflussen.
Wie lange habe ich für eine Entfristungsklage?
Grundsätzlich drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags.
Stand der Informationen:
Autor: Rechtsanwalt Marius Kreuzer, LL.M.
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