Trunkenheit im Verkehr und Führerscheinentzug
Trunkenheit im Verkehr und Führerscheinentzug. Nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt stehen nicht nur Strafe und Geldbuße im Raum. Häufig geht es zugleich um die vorläufige oder endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis und die spätere Wiedererteilung.
Welche Promillegrenzen gelten?
Die Werte sind keine Freigrenzen. Ob eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt, hängt auch von der Fahrzeugart, dem Fahrverhalten und weiteren Feststellungen ab.
- 0,0 ‰: Während der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt für Führer von Kraftfahrzeugen ein Alkoholverbot.
- Ab 0,3 ‰: Relative Fahruntüchtigkeit kann vorliegen, wenn zusätzliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler hinzukommen. Der Promillewert allein genügt nicht.
- Ab 0,5 ‰ oder 0,25 mg/l Atemalkohol: Wer ein Kraftfahrzeug führt, begeht grundsätzlich auch ohne Ausfallerscheinungen eine Ordnungswidrigkeit. Ist bereits Fahruntüchtigkeit nachweisbar, kann stattdessen eine Straftat vorliegen.
- Ab 1,1 ‰: Bei Kraftfahrzeugen liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Zusätzliche Ausfallerscheinungen müssen nicht nachgewiesen werden.
- Ab 1,6 ‰: Bei Fahrrädern wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Wer mit dieser Blutalkoholkonzentration oder mit mindestens 0,8 mg/l Atemalkohol ein Fahrzeug führt, muss außerdem grundsätzlich mit der Anordnung einer MPU rechnen.
Bei E-Scootern kommt es auf die technische Einordnung an. Der Bundesgerichtshof hat den Grenzwert von 1,1 ‰ auf einen E-Scooter mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit angewendet, der nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fiel. Ob dies uneingeschränkt auch für gewöhnliche Elektrokleinstfahrzeuge mit höchstens 20 km/h gilt, hat er ausdrücklich offengelassen.
Welche THC-Grenzwerte gelten im Straßenverkehr?
Für Cannabis gilt bei Kraftfahrzeugen ein eigener gesetzlicher THC-Grenzwert. Maßgeblich ist die Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum. Der Grenzwert ist keine Empfehlung dafür, bis zu welchem Wert sicher gefahren werden kann.
- Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum: Wer ein Kraftfahrzeug führt, begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Im Regelfall sind beim ersten Verstoß 500 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot vorgesehen.
- Probezeit und unter 21 Jahre: Hier gilt ein besonderes Cannabisverbot nach § 24c StVG. Der allgemeine Grenzwert von 3,5 ng/ml ist deshalb keine Freigrenze für Fahranfänger oder Fahrer unter 21 Jahren.
- THC und Alkohol: Wer mindestens 3,5 ng/ml THC im Blutserum hat und zusätzlich Alkohol konsumiert hat oder unter Alkoholwirkung fährt, muss im Regelfall bereits beim ersten Verstoß mit 1.000 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Unabhängig von diesen Bußgeldtatbeständen kann eine Straftat nach § 316 StGB in Betracht kommen, wenn aufgrund des Cannabiskonsums Fahruntüchtigkeit nachweisbar ist. Für eine Straftat nach § 316 StGB reicht ein bestimmter THC-Wert allein nicht aus. Es müssen weitere Anzeichen hinzukommen, die eine cannabisbedingte Fahruntüchtigkeit belegen.
Darf ich mit medizinischem Cannabis Auto fahren?
Eine ärztliche Verschreibung von Cannabis führt nicht automatisch zu einem Fahrverbot. § 24a Abs. 4 StVG und § 24c Abs. 3 StVG enthalten Ausnahmen, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt.
Das bedeutet aber nicht, dass während jeder Behandlung mit Medizinalcannabis gefahren werden darf. Entscheidend sind insbesondere die bestimmungsgemäße Einnahme, die konkrete Leistungsfähigkeit, die Auswirkungen der Grunderkrankung und die Frage, ob der Betroffene trotz einer Beeinträchtigung am Straßenverkehr teilnimmt. Auch fahrerlaubnisrechtliche Zweifel können im Einzelfall geprüft werden.
Was passiert mit dem Führerschein?
Ermittlungsrichter oder Gericht können die Fahrerlaubnis bereits vor einer abschließenden Verurteilung vorläufig entziehen. Bei einer späteren Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; zusätzlich wird eine Sperrfrist für die Neuerteilung festgesetzt.
Ein Fahrverbot ist davon zu unterscheiden: Es lässt die Fahrerlaubnis bestehen, untersagt aber zeitweise das Führen von Kraftfahrzeugen.
Welche Punkte müssen geprüft werden?
Wichtig sind Zeitpunkt und Ablauf der Fahrt, Blutentnahme, Messwerte, Nachtrunkbehauptungen, Ausfallerscheinungen, Fahrzeugart, Belehrungen und die Frage, ob eine konkrete Gefährdung vorgeworfen wird.
- Keine vorschnellen Angaben zu Trinkmenge, Trinkende oder Fahrtablauf.
- Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeunterlagen zum Führerschein aufbewahren.
- Strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen gemeinsam prüfen.
Rechtsprechung und gesetzliche Grundlagen
BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2024 – 4 StR 453/24
Bei relativer Fahruntüchtigkeit reicht ein positiver Blutbefund allein nicht aus. Erforderlich sind weitere aussagekräftige Beweisanzeichen; naheliegende andere Ursachen für das Fahrverhalten müssen berücksichtigt werden.
Entscheidung aufrufenBGH, Beschluss vom 13. April 2023 – 4 StR 439/22
Ein E-Scooter mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit fiel nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Deshalb galt für dieses Fahrzeug der Grenzwert von 1,1 ‰ für absolute Fahruntüchtigkeit.
Entscheidung aufrufenBVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 – 3 B 102.12
Eine Fahrradfahrt mit mindestens 1,6 ‰ rechtfertigt die Anordnung einer MPU zur Klärung der Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge – auch bei einer erstmaligen Auffälligkeit.
Entscheidung aufrufenBVerwG, Urteil vom 17. März 2021 – 3 C 3.20
Eine MPU kann auch unterhalb von 1,6 ‰ angeordnet werden, wenn bei einer einmaligen Kraftfahrzeugfahrt ab 1,1 ‰ trotz der hohen Alkoholisierung keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.
Entscheidung aufrufenBayObLG, Beschluss vom 23. Dezember 2024 – 201 ObOWi 1138/24
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nach Einführung des neuen THC-Grenzwerts einen Betroffenen freigesprochen, bei dem 1,2 ng/ml THC im Blutserum festgestellt worden waren. Der neue Bußgeldtatbestand setzt mindestens 3,5 ng/ml THC im Blutserum voraus.
Entscheidung aufrufenVGH München, Beschluss vom 5. Januar 2024 – 11 CS 23.1818
Eine Behandlung mit Medizinalcannabis schließt die Fahreignung nicht automatisch aus. Erforderlich sind insbesondere eine medizinisch indizierte und ärztlich verordnete Einnahme nach Verordnung sowie eine ausreichende Leistungsfähigkeit und verantwortliche Trennung von Beeinträchtigung und Verkehrsteilnahme.
Entscheidung aufrufenHäufige Fragen
Wird der Führerschein sofort weggenommen?
Eine vorläufige Entziehung ist möglich, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Fahrerlaubnis später entzogen wird.
Ist jede Alkoholfahrt eine Straftat?
Nein. Ab 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol liegt bei einem Kraftfahrzeug grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vor. Eine Straftat kann bereits ab 0,3 Promille bei zusätzlichen alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und bei Kraftfahrzeugen ab 1,1 Promille wegen absoluter Fahruntüchtigkeit vorliegen.
Gilt für E-Scooter dasselbe wie für Autos?
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Der Bundesgerichtshof hat den Grenzwert von 1,1 Promille auf einen E-Scooter mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit angewendet, der nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fiel. Für gewöhnliche Elektrokleinstfahrzeuge mit höchstens 20 km/h hat er die Frage ausdrücklich offengelassen.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung?
Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Bei der Entziehung erlischt sie und muss nach Ablauf der Sperre neu beantragt werden.
Kann eine MPU erforderlich werden?
Ja. Wer ein Fahrzeug mit mindestens 1,6 Promille oder 0,8 mg/l Atemalkohol führt, muss grundsätzlich mit einer MPU rechnen. Auch unterhalb von 1,6 Promille kann eine MPU angeordnet werden. Wurden bei einer Fahrt mit mindestens 1,1 Promille keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt, kann dies auf eine erhöhte Alkoholgewöhnung hindeuten und eine MPU rechtfertigen.
Welche THC-Grenzwerte gelten im Straßenverkehr?
Bei Kraftfahrzeugen liegt der allgemeine Bußgeld-Grenzwert bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Beim ersten Verstoß sind regelmäßig 500 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt daneben ein besonderes Cannabisverbot. Bei mindestens 3,5 ng/ml THC und zusätzlichem Alkohol sind im Regelfall 1.000 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit kann unabhängig davon eine Straftat nach § 316 StGB in Betracht kommen.
Darf ich mit medizinischem Cannabis Auto fahren?
Eine ärztliche Verschreibung schließt das Autofahren nicht grundsätzlich aus. Die THC-Bußgeldregelungen gelten nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Entscheidend bleibt aber, dass die Einnahme der Verordnung entspricht und die sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht durch das Medikament oder die Erkrankung beeinträchtigt ist.
Stand der Informationen:
Autor: Rechtsanwalt Marius Kreuzer, LL.M.
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