Urlaub und Urlaubsabgeltung – Arbeitsrecht in Heilbronn
Urlaub und Urlaubsabgeltung – Arbeitsrecht in Heilbronn. Urlaubsansprüche verfallen nicht in jedem Fall automatisch am Jahresende. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer grundsätzlich konkret in die Lage versetzen, Urlaub rechtzeitig zu nehmen.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?
Das Bundesurlaubsgesetz gewährt vier Wochen Mindesturlaub. Bei einer Fünftagewoche entspricht dies 20 Arbeitstagen, bei anderen Verteilungen ist entsprechend umzurechnen. Vertraglicher oder tariflicher Mehrurlaub kann eigenen Regeln folgen.
Zeitpunkt und Gewährung richten sich nach Urlaubswunsch, betrieblichen Belangen und vorrangigen sozialen Gesichtspunkten. Urlaub sollte eindeutig beantragt und bewilligt werden; eigenmächtiger Urlaubsantritt ist riskant.
Wann kann Urlaub verfallen oder verjähren?
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer grundsätzlich konkret auffordern, den Urlaub zu nehmen, und transparent auf den drohenden Verfall hinweisen. Ohne Erfüllung dieser Mitwirkungsobliegenheiten verfällt gesetzlicher Urlaub regelmäßig nicht allein durch Zeitablauf.
Auch die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt für den gesetzlichen Urlaubsanspruch grundsätzlich erst, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt hat. Bei langandauernder Krankheit gelten zusätzliche unionsrechtlich geprägte Regeln.
Was gilt bei Krankheit während des Urlaubs?
Wird der Arbeitnehmer während des Urlaubs arbeitsunfähig krank, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nach § 9 BUrlG nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Die betroffenen Urlaubstage gehen also nicht verloren.
Der bewilligte Urlaub verlängert sich dadurch nicht automatisch. Nach dem ursprünglich festgelegten Urlaubsende muss die Arbeit grundsätzlich wieder aufgenommen werden; die erhalten gebliebenen Urlaubstage sind später neu zu beantragen. Der Arbeitgeber sollte unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informiert und der erforderliche Nachweis vorgelegt werden. Eine bloße Quarantäne ohne Arbeitsunfähigkeit genügt nach dem BAG für § 9 BUrlG nicht.
Muss der Arbeitnehmer im Urlaub erreichbar sein?
Grundsätzlich nein. Erholungsurlaub soll eine vollständige, selbstbestimmte Freistellung von der Arbeit ermöglichen. Deshalb besteht keine allgemeine Pflicht, während des Urlaubs dienstliche Anrufe anzunehmen oder E-Mails und WhatsApp-Nachrichten zu kontrollieren.
Nach dem Bundesarbeitsgericht kann sich der Arbeitgeber auch nicht wirksam ein Recht vorbehalten, den Arbeitnehmer aus bereits gewährtem Urlaub zurückzurufen. Eine Vereinbarung, nach der der Arbeitnehmer den Urlaub abbrechen und die Arbeit wieder aufnehmen muss, verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht.
Wann entsteht Urlaubsabgeltung?
Kann Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, wandelt er sich in einen Geldanspruch auf Urlaubsabgeltung um. Die Zahl der offenen Tage und das maßgebliche Urlaubsentgelt sind zu berechnen.
Der Abgeltungsanspruch ist ein Geldanspruch. Für ihn können Verjährung und wirksame Ausschlussfristen eigenständig Bedeutung gewinnen. Offener Urlaub sollte deshalb bei Beendigung zeitnah dokumentiert und geltend gemacht werden.
- Urlaubskonto, Anträge und Arbeitgeberhinweise sichern.
- Gesetzlichen Mindesturlaub und Mehrurlaub getrennt berechnen.
- Bei Beendigung Abgeltung und Ausschlussfristen sofort prüfen.
Rechtsprechung und gesetzliche Grundlagen
BAG, Urteil vom 20. Dezember 2022 – 9 AZR 266/20
Das Bundesarbeitsgericht knüpft den Beginn der Verjährung gesetzlicher Urlaubsansprüche an die Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers.
Entscheidung aufrufenBAG, Urteil vom 31. Januar 2023 – 9 AZR 456/20
Die Entscheidung behandelt die Verjährung des nach Beendigung entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruchs als eigenständigen Geldanspruch.
Entscheidung aufrufenBAG, Urteil vom 28. Mai 2024 – 9 AZR 76/22
§ 9 BUrlG schützt die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs. Eine bloße Quarantäne ohne Arbeitsunfähigkeit führt dagegen nicht zur Gutschrift der Urlaubstage.
Entscheidung aufrufenBAG, Urteil vom 20. Juni 2000 – 9 AZR 405/99
Der Arbeitgeber kann sich kein wirksames Recht vorbehalten, den Arbeitnehmer aus gewährtem Erholungsurlaub zurückzurufen. Urlaub erfordert die uneingeschränkte Befreiung von der Arbeitspflicht.
Entscheidung aufrufenHäufige Fragen
Verfällt Urlaub automatisch am Jahresende?
Nicht zwingend. Gesetzlicher Urlaub verfällt regelmäßig nur nach konkreter Aufforderung und transparentem Hinweis des Arbeitgebers.
Wie viel Mindesturlaub besteht bei fünf Arbeitstagen?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstage und damit vier Wochen.
Was passiert, wenn ich im Urlaub arbeitsunfähig krank werde?
Die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Sie bleiben als Urlaubstage erhalten, verlängern den bewilligten Urlaub aber nicht automatisch und müssen später neu beantragt werden.
Muss ich im Urlaub für den Arbeitgeber erreichbar sein?
Grundsätzlich nein. Erholungsurlaub bedeutet vollständige Befreiung von der Arbeitspflicht; eine allgemeine Pflicht, Anrufe, E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten zu prüfen, besteht nicht. Ein vorab vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers ist nach dem BAG unwirksam.
Was passiert mit Urlaub bei Beendigung?
Soweit Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann, ist er grundsätzlich in Geld abzugelten.
Gilt der Hinweis des Arbeitgebers auch bei Krankheit?
Bei langandauernder Krankheit gelten besondere Regeln. Die Mitwirkungsobliegenheiten können je nach Verlauf und Entstehungsjahr weiterhin Bedeutung haben.
Kann Urlaubsabgeltung durch Ausschlussfrist verfallen?
Als Geldanspruch kann Urlaubsabgeltung wirksamen arbeits- oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen unterliegen.
Stand der Informationen:
Autor: Rechtsanwalt Marius Kreuzer, LL.M.
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