Fahren ohne Fahrerlaubnis – Strafe und mögliche Sperrfrist in Heilbronn
Fahren ohne Fahrerlaubnis – Strafe und mögliche Sperrfrist in Heilbronn. Der Vorwurf betrifft nicht nur Personen, die nie eine Fahrerlaubnis erworben haben. Er kann auch bei Entziehung, laufender Sperre, Fahrverbot oder einer im Inland nicht gültigen ausländischen Fahrerlaubnis entstehen.
Wann gilt § 21 StVG?
Strafbar kann sein, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder ihm das Führen durch Fahrverbot untersagt ist. Auch die Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse im Inland kann von Wohnsitz, Ausstellungsstaat und weiteren Voraussetzungen abhängen.
Davon zu unterscheiden ist das Nichtmitführen des Führerscheins trotz bestehender Fahrerlaubnis. Hier geht es regelmäßig nicht um § 21 StVG, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.
Wie wird der Fahrer ermittelt?
Nicht selten entsteht der Verdacht erst im Zusammenhang mit einem anderen Verkehrsverstoß. Wird ein Fahrzeug bei einer Geschwindigkeitsmessung erfasst, kann das Messfoto zur Identifizierung des Fahrers ausgewertet werden. Ergibt die anschließende Überprüfung, dass die identifizierte Person keine erforderliche Fahrerlaubnis besitzt oder einem Fahrverbot unterliegt, kann zusätzlich ein Ermittlungsverfahren nach § 21 StVG eingeleitet werden.
Die Haltereigenschaft allein beweist nicht, wer gefahren ist. Wird die Fahrereigenschaft bestritten, kann ein anthropologischer Sachverständiger das Messfoto mit Vergleichsbildern untersuchen. Dabei können bereits beständige Merkmale wie Form und Stellung der Ohrmuschel eine hohe Aussagekraft haben. Ob eine belastbare Identifizierung möglich ist, hängt jedoch von der Bildqualität, der Erkennbarkeit der Merkmale und deren Gesamtbewertung ab; ein einzelnes Ohrmerkmal beweist die Fahrereigenschaft nicht automatisch.
Kann auch der Fahrzeughalter bestraft werden?
§ 21 StVG erfasst auch den Halter, der anordnet oder zulässt, dass jemand ohne erforderliche Fahrerlaubnis fährt. Zu prüfen sind Kenntnis, Kontrollmöglichkeiten und die konkrete Überlassung des Fahrzeugs.
Bei wiederholten Vorwürfen, Firmenfahrzeugen oder wechselnden Fahrern können Dokumentation und betriebliche Kontrollen für die Beweisfrage bedeutsam sein.
Wann droht eine Sperrfrist?
Neben Geld- oder Freiheitsstrafe kann eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden, wenn sich aus Tat und Täterpersönlichkeit fehlende Fahreignung ergibt. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht allein deshalb stets ein Beweis der Ungeeignetheit.
Auch die Dauer der Sperre muss sich an der voraussichtlichen Dauer der Ungeeignetheit orientieren. Vorbelastungen, Anlass, Fahrtstrecke, Gefahrenlage und Verhalten nach der Tat können in die Bewertung einfließen.
- Status und zeitlichen Verlauf der Fahrerlaubnis klären.
- Bescheide, Fahrverbote und ausländische Dokumente vollständig prüfen.
- Keine weitere Fahrt unter ungeklärter Berechtigung antreten.
Rechtsprechung und gesetzliche Grundlagen
BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 – 4 StR 357/20
Der Bundesgerichtshof verlangt eine nachvollziehbare Begründung der Sperrdauer anhand der voraussichtlichen Dauer der Ungeeignetheit.
Entscheidung aufrufenBVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 – 2 BvR 2748/14
Ein anthropologisches Gutachten anhand geeigneter Lichtbilder kann zur Identifizierung eines Fahrers ein erfolgversprechendes und gegenüber einer Wohnungsdurchsuchung milderes Ermittlungsinstrument sein.
Entscheidung aufrufenHäufige Fragen
Ist das Nichtmitführen des Führerscheins dasselbe?
Nein. Wer eine wirksame Fahrerlaubnis besitzt und nur das Dokument nicht dabeihat, erfüllt regelmäßig nicht § 21 StVG.
Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis nur eine Ordnungswidrigkeit?
Nein. § 21 StVG ist ein Straftatbestand und sieht je nach Fall Geld- oder Freiheitsstrafe vor.
Kann ein Blitzerfoto zu einem Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis führen?
Ja. Wird die auf dem Messfoto abgebildete Person identifiziert und ergibt die anschließende Überprüfung, dass keine erforderliche Fahrerlaubnis bestand oder ein Fahrverbot galt, kann ein Ermittlungsverfahren nach § 21 StVG folgen. Bei Zweifeln kann das Foto anthropologisch ausgewertet werden; auch beständige Merkmale wie Form und Stellung der Ohrmuschel können dabei bedeutsam sein.
Kann der Halter des Autos belangt werden?
Ja, wenn er die Fahrt ohne erforderliche Fahrerlaubnis anordnet oder zulässt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kommt immer eine Sperrfrist?
Nein. Das Gericht muss die fehlende Fahreignung und die Dauer einer Sperre anhand des Einzelfalls begründen.
Darf ich mit einem ausländischen Führerschein fahren?
Das hängt unter anderem von Ausstellungsstaat, Wohnsitz, Gültigkeit und möglichen Sperrvermerken ab. Das Dokument allein beantwortet die Frage nicht immer.
Stand der Informationen:
Autor: Rechtsanwalt Marius Kreuzer, LL.M.
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