Geld verliehen und nicht zurückbekommen – Anwalt in Heilbronn
Geld verliehen und nicht zurückbekommen – Anwalt in Heilbronn. Wer Geld verliehen und nicht zurückbekommen hat, sollte klären, was zur Rückzahlung vereinbart wurde, wann das Geld zurückgezahlt werden muss und welche Nachweise vorhanden sind, bevor ein Mahnverfahren oder eine Klage eingeleitet wird.
Reicht eine Überweisung als Beweis für ein Darlehen?
Eine Überweisung beweist zunächst nur, dass Geld gezahlt wurde. Der Empfänger könnte behaupten, das Geld sei ein Geschenk gewesen, für gemeinsame Ausgaben bestimmt gewesen oder aus einem anderen Grund gezahlt worden. Derjenige, der sein Geld zurückfordert, muss grundsätzlich beweisen, dass es sich tatsächlich um ein Darlehen gehandelt hat.
Hilfreich sind Nachrichten über die vereinbarte Rückzahlung, der Verwendungszweck der Überweisung, Zeugenaussagen oder bereits gezahlte Raten.
Ist ein Darlehen ohne schriftlichen Vertrag gültig?
Ein privater Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen kann grundsätzlich mündlich geschlossen werden. Das Fehlen eines unterschriebenen Vertrags macht die Vereinbarung nicht automatisch unwirksam. Es erhöht aber das Risiko, dass Auszahlung, Höhe oder Rückzahlungsmodalitäten später bestritten werden.
Anders können die Regeln sein, wenn ein Unternehmen einer Privatperson ein Darlehen gewährt. Für solche Verbraucherdarlehen gelten besondere Form- und Informationspflichten (§§ 491 Abs. 1, 492 Abs. 1 BGB).
Was gilt, wenn kein Rückzahlungstermin vereinbart wurde?
Ist nicht festgelegt, wann das Geld zurückgezahlt werden muss, kann das Darlehen grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden (§ 488 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB). Erst danach kann die Rückzahlung verlangt werden.
Wurde dagegen ein fester Termin oder eine Rückzahlung in Raten vereinbart, kommt es auf diese Vereinbarung an. Bewahren Sie die entsprechenden Nachrichten und Zahlungsbelege auf.
Was, wenn der Empfänger behauptet, das Geld sei geschenkt?
Bei Zahlungen an Partner, Angehörige oder Freunde ist häufig genau das streitig. Die Gerichte prüfen dann die Umstände der Zahlung, die Gespräche und Nachrichten zwischen den Beteiligten und die vorhandenen Beweise.
Entscheidend ist, ob sich nachweisen lässt, dass das Geld zurückgezahlt werden sollte. Allein aus einer Überweisung folgt das nicht.
Wie gehe ich vor, wenn der Empfänger des Darlehens das Geld nicht zurückzahlt?
Zunächst sollte klar sein, dass die Rückzahlung bereits verlangt werden darf. Dann ist eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit angemessener Frist sinnvoll.
Bei einer Forderung, die voraussichtlich nicht bestritten wird, kann ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll sein. Bestreitet der Empfänger bereits, dass das Geld nur geliehen war, ist eine unmittelbare Zahlungsklage häufig sinnvoller. Dabei kann eine Beweisaufnahme vor Gericht erforderlich werden.
Kann ich Zinsen verlangen?
Wurden für das verliehene Geld keine Zinsen vereinbart, können diese nicht einfach nachträglich verlangt werden (§ 488 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei verspäteter Rückzahlung können allerdings gesetzliche Verzugszinsen anfallen (§§ 286 Abs. 1 Satz 1, 288 Abs. 1 BGB).
Wichtig ist deshalb, ob und wann die Rückzahlung fällig war und ob der Empfänger bereits in Verzug ist.
Wann verjährt die Rückzahlungsforderung?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Rückzahlung entstanden ist und der Gläubiger weiß, wer ihm das Geld schuldet und weshalb. Das gilt auch, wenn er dies nur wegen grober Nachlässigkeit nicht weiß (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB).
Hat die Rückzahlung noch keinen festen Termin, muss zunächst geprüft werden, ob und wann das Darlehen wirksam gekündigt wurde. Eine einfache Zahlungsaufforderung hält die Verjährung nicht automatisch an.
Welche wirtschaftlichen Risiken sind zu berücksichtigen?
Auch wenn Sie vor Gericht gewinnen, bekommen Sie Ihr Geld möglicherweise nicht zurück, wenn der Schuldner nicht zahlen kann. Im schlimmsten Fall bleiben Sie dann zusätzlich auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.
Neben den Beweisen sollte deshalb auch geprüft werden, ob die andere Seite voraussichtlich zahlen kann und ob ein Vergleich oder eine Ratenzahlung sinnvoll ist.
Rechtsprechung und gesetzliche Grundlagen
BGH, Beschluss vom 26. September 2007 – IV ZR 145/07
Wer Geld zurückverlangt, muss grundsätzlich beweisen, dass es als Darlehen gegeben wurde. Eine Überweisung allein reicht dafür nicht immer.
Entscheidung aufrufenBGH, Beschluss vom 19. November 2014 – IV ZR 317/13
Die Gerichte müssen bei Streit darüber, ob Geld verliehen oder geschenkt wurde, die vorhandenen Beweise vollständig berücksichtigen.
Entscheidung aufrufenHäufige Fragen
Was gilt, wenn mein Ex-Partner sagt, das Geld sei geschenkt gewesen?
Dann müssen Sie beweisen, dass Sie das Geld nur verliehen und nicht geschenkt haben. Dabei können beispielsweise Nachrichten über die vereinbarte Rückzahlung, der Verwendungszweck einer Überweisung oder bereits zurückgezahlte Teilbeträge helfen.
Ist ein Mahnverfahren sinnvoll, wenn der Empfänger bestreitet, dass das Geld geliehen war?
Wenn der Empfänger bereits bestreitet, dass er das Geld zurückzahlen muss, ist damit zu rechnen, dass er einem Mahnbescheid widerspricht. Dann muss der Streit vor Gericht geklärt werden. Deshalb ist es häufig sinnvoller, unmittelbar Zahlungsklage zu erheben.
Kann ich Geld ohne schriftlichen Vertrag zurückfordern?
Ja. Auch ein mündlicher Darlehensvertrag kann wirksam sein. Im Streitfall muss jedoch bewiesen werden, dass die Rückzahlung vereinbart war.
Muss ich erst kündigen, wenn kein Rückzahlungstermin vereinbart wurde?
Grundsätzlich ja. Ist kein Rückzahlungstermin festgelegt, beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate (§ 488 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB).
Kann ich nachträglich Zinsen verlangen?
Nicht einfach so. Darlehenszinsen müssen grundsätzlich vereinbart sein. Gesetzliche Verzugszinsen können entstehen, wenn der Empfänger des Darlehens mit einer fälligen Rückzahlung in Verzug kommt.
Genügt die Angabe „Darlehen“ im Überweisungszweck?
Sie ist ein hilfreicher Hinweis, aber nicht immer ein ausreichender Beweis. Nachrichten, Rückzahlungen und der übrige Verlauf können zusätzlich wichtig sein.
Kann ich die Rückzahlung in Raten verlangen?
Das hängt davon ab, was vereinbart wurde. Wurden feste Raten festgelegt, gelten grundsätzlich diese Termine. Ohne solche Vereinbarung können Sie nicht beliebig neue Raten festsetzen.
Was kann ich tun, wenn die andere Person nicht zahlen kann?
Prüfen Sie vor einem Prozess das Kostenrisiko. Ein Urteil garantiert nicht, dass Sie Ihr Geld tatsächlich erhalten. Unter Umständen ist eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung sinnvoll.
Stand der Informationen:
Autor: Rechtsanwalt Marius Kreuzer, LL.M.
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