Terminsvertretung in Heilbronn – Rechtsanwalt Kreuzer
Terminsvertretung in Heilbronn – Rechtsanwalt Kreuzer. Ich übernehme für Kollegen nach Absprache Gerichtstermine am Amtsgericht Heilbronn, Landgericht Heilbronn und Arbeitsgericht Heilbronn sowie an Gerichten in der näheren Umgebung.
Terminsvertretung für Kollegen – persönlich und direkt
Als Einzelkämpfer in Heilbronn bin ich Ihr direkter Ansprechpartner und übernehme die vereinbarte Terminsvertretung persönlich. Vorbereitung, Anträge und das Vorgehen im Termin stimmen Sie unmittelbar mit mir ab. Anschließend erhalten Sie eine kurze Rückmeldung zu den wesentlichen Punkten.
Anfragen sind insbesondere im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht sowie in geeigneten Strafsachen möglich. Zivilrechtliche Termine können beispielsweise Streitigkeiten über einen Kaufvertrag oder einen Onlinekauf betreffen. Ob eine Übernahme möglich ist, hängt vom konkreten Gegenstand des Verfahrens, dem Vorbereitungsaufwand und meiner zeitlichen Verfügbarkeit ab.
Amtsgericht, Landgericht und Arbeitsgericht Heilbronn
Mein Kanzleisitz liegt in der Innenstadt von Heilbronn. Für eine Terminsvertretung kommen insbesondere folgende Gerichte in Betracht:
- Amtsgericht Heilbronn – etwa in Zivil-, Straf- und Bußgeldsachen.
- Landgericht Heilbronn – insbesondere für zivilrechtliche Verhandlungstermine oder Berufungsverfahren.
- Arbeitsgericht Heilbronn – etwa für Güte- oder Kammertermine.
Auch Termine an Gerichten in der näheren Umgebung können Sie anfragen, beispielsweise am Amtsgericht Besigheim, Amtsgericht Brackenheim oder Amtsgericht Öhringen. Das Angebot richtet sich damit auch an Kollegen mit Verfahren im Landkreis Heilbronn und in den angrenzenden Regionen. Bitte benennen Sie stets das konkrete Gericht und den tatsächlichen Terminsort.
Honorar, Gebührenteilung und Fahrtkosten
Bitte teilen Sie mir bereits bei Ihrer Anfrage mit, welches Honorar Sie konkret in Euro anbieten. Geben Sie an, ob der Betrag netto oder brutto gemeint ist und ob Fahrtkosten darin enthalten sein sollen. Bei einer vorgeschlagenen Gebührenteilung nennen Sie bitte sowohl den vorgesehenen Anteil als auch den Streitwert.
Für die Abstimmung sind insbesondere die voraussichtliche Einarbeitungszeit, die Dauer des Gerichtstermins und der Reiseaufwand maßgeblich. Bei weiter entfernten Gerichten müssen entweder die Fahrtkosten zusätzlich übernommen werden oder das Honorar insgesamt entsprechend höher sein. Den Umfang der Vertretung und die Vergütung vereinbaren wir vor einer Übernahme.
Welche Angaben benötige ich für Ihre Anfrage?
Bitte gehen Sie in Ihrer E-Mail oder Nachricht über das Kontaktformular möglichst gleich auf folgende Punkte ein:
- Gegenstand des Verfahrens – worum geht es grob? Im Strafrecht nennen Sie bitte insbesondere das vorgeworfene Delikt und den Verfahrensstand.
- Konkretes Gericht und Aktenzeichen – beispielsweise AG Heilbronn, LG Heilbronn, Arbeitsgericht Heilbronn oder AG Besigheim; bitte auch den Terminsort und die Beteiligten angeben.
- Terminsdatum, Uhrzeit und voraussichtliche Dauer – soweit bereits bekannt; weisen Sie bitte auch auf besondere Eilbedürftigkeit hin.
- Ungefährer Aktenumfang – beispielsweise die Seitenzahl, die Zahl der Aktenbände und wesentliche Anlagen, damit ich meine Einarbeitungszeit einschätzen kann.
- Konkretes Honorarangebot in Euro – mit Angabe netto oder brutto sowie der vorgesehenen Regelung zu Fahrtkosten.
- Bei Gebührenteilung – der angebotene Anteil und der Streitwert.
- Wie sind Sie auf meine Kanzlei aufmerksam geworden? Bei einer Suche über Google können Sie mir gerne auch den verwendeten Suchbegriff nennen.
Für die erste Einschätzung genügt ein Überblick. Die benötigten Unterlagen und deren Übermittlung stimmen wir anschließend ab.
So läuft die Terminsvertretung ab
Anfrage senden
Sie nennen mir den Termin, das Gericht, den Gegenstand des Verfahrens, den ungefähren Aktenumfang und Ihr Honorarangebot. Dafür nutzen Sie bevorzugt E-Mail oder Kontaktformular.
Übernahme und Honorar abstimmen
Ich prüfe, ob ich den Termin wahrnehmen und mich rechtzeitig einarbeiten kann. Den Umfang der Vertretung, die Vergütung und mögliche Fahrtkosten stimmen wir vor meiner verbindlichen Zusage ab.
Unterlagen und Vorgehen besprechen
Nach der Zusage übermitteln Sie die vereinbarten Unterlagen. Wir klären die Anträge, wesentliche Streitpunkte und gegebenenfalls Ihren Rahmen für Vergleichsgespräche.
Termin wahrnehmen und Rückmeldung geben
Ich nehme den vereinbarten Gerichtstermin persönlich wahr. Anschließend erhalten Sie eine kurze Rückmeldung zu den wesentlichen Punkten.
Häufige Fragen zur Terminsvertretung in Heilbronn
An welchen Gerichten übernehmen Sie Terminsvertretungen?
Ich übernehme nach Absprache Terminsvertretungen am Amtsgericht Heilbronn, Landgericht Heilbronn und Arbeitsgericht Heilbronn sowie an Gerichten in der näheren Umgebung, etwa den Amtsgerichten Besigheim, Brackenheim und Öhringen. Entscheidend sind der konkrete Fall, der Termin und meine verfügbaren Kapazitäten.
In welchen Rechtsgebieten ist eine Terminsvertretung möglich?
Anfragen sind insbesondere im Zivilrecht, Arbeitsrecht sowie in geeigneten Straf- und Bußgeldsachen möglich. Im Strafrecht nennen Sie bitte das vorgeworfene Delikt und den Verfahrensstand. Ob ich die Vertretung übernehmen kann, prüfe ich anhand Ihrer Angaben.
Übernehmen Sie auch kurzfristig eine Terminsvertretung?
Eine kurzfristige Übernahme kann möglich sein, wenn der Termin frei ist und genügend Zeit für die erforderliche Einarbeitung bleibt. Nennen Sie deshalb bitte gleich das Terminsdatum, die Uhrzeit, das Gericht und den ungefähren Aktenumfang.
Wie hoch ist das Honorar für eine Terminsvertretung?
Das Honorar vereinbaren wir vor der Übernahme. Bitte nennen Sie bereits in Ihrer Anfrage einen konkreten Betrag in Euro und geben Sie an, ob dieser netto oder brutto gemeint ist. Bei einer vorgeschlagenen Gebührenteilung benötige ich den vorgesehenen Anteil und den Streitwert.
Übernehmen Sie Termine auch an weiter entfernten Gerichten?
Ja, nach individueller Absprache. Bei weiter entfernten Gerichten müssen entweder die Fahrtkosten zusätzlich übernommen werden oder das Gesamthonorar entsprechend höher sein. Fahrtzeit, voraussichtliche Terminsdauer und Einarbeitungsaufwand berücksichtigen wir bei der Vereinbarung.
Muss ich für die erste Anfrage bereits die vollständige Akte senden?
Für die erste Einschätzung genügen eine kurze Schilderung des Falls und eine ungefähre Angabe zum Aktenumfang, etwa die Seitenzahl oder die Zahl der Aktenbände. Welche Unterlagen ich zur Vorbereitung benötige und wie Sie mir diese übermitteln, stimmen wir anschließend ab.
Wie nehme ich am besten Kontakt auf?
Bitte schreiben Sie bevorzugt an kontakt@anwaltskanzlei-kreuzer.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Nennen Sie den Gegenstand des Verfahrens, das konkrete Gericht, Terminsdatum und Uhrzeit, den ungefähren Aktenumfang sowie Ihr Honorarangebot; bei Gebührenteilung auch den Anteil und den Streitwert. Teilen Sie mir bitte außerdem mit, wie Sie auf meine Kanzlei aufmerksam geworden sind.
Wer nimmt den Termin wahr und wie werde ich anschließend informiert?
Den Termin nehme ich persönlich wahr. Anschließend erhalten Sie eine kurze Rückmeldung zu den wesentlichen Punkten.
Terminsvertretung anfragen
Schreiben Sie mir bevorzugt per E-Mail oder über das Kontaktformular. Mit den oben genannten Angaben können wir die mögliche Übernahme und die Konditionen konkret abstimmen.

