Kunde zahlt Rechnung nicht – Anwalt in Heilbronn
Kunde zahlt Rechnung nicht – Anwalt in Heilbronn. Eine unbezahlte Rechnung ist noch kein Beweis dafür, dass die Forderung tatsächlich durchgesetzt werden kann. Entscheidend sind Auftrag, Leistung, Fälligkeit und mögliche Einwände des Kunden. Sind diese Punkte geklärt, lässt sich zwischen Zahlungsaufforderung, Mahnverfahren und Klage wählen.
Wann ist eine Rechnung wirklich fällig?
Das kommt darauf an, was vereinbart wurde. Ohne einen vereinbarten Zahlungstermin kann der Kaufpreis grundsätzlich sofort verlangt werden (§ 271 Abs. 1 BGB). Bei Handwerkerleistungen wird die Vergütung normalerweise erst nach Abnahme der Arbeit fällig (§ 641 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Wichtig sind deshalb nicht nur die Rechnung, sondern auch der Auftrag, die vereinbarten Zahlungsbedingungen und der Nachweis, dass die Leistung erbracht wurde.
Was, wenn der Kunde behauptet, die Arbeit sei mangelhaft?
Dann muss geklärt werden, welche Arbeiten vereinbart waren, was tatsächlich erledigt wurde und welche Fehler der Kunde behauptet. Bei Handwerkerleistungen spielt auch eine Rolle, ob der Kunde die Arbeit abgenommen hat. Unter bestimmten Voraussetzungen darf er einen Teil der Zahlung zurückhalten (§ 641 Abs. 3 BGB).
Bewahren Sie den Auftrag, Fotos, Nachrichten und gegebenenfalls ein Abnahmeprotokoll auf. Bei Streit über die Qualität der Arbeit kann ein Gutachten notwendig sein.
Wann gerät der Schuldner in Verzug?
Grundsätzlich gerät der Kunde in Verzug, wenn die Forderung fällig ist und er nach einer Mahnung nicht bezahlt (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB). In bestimmten Fällen ist eine Mahnung nicht erforderlich, beispielsweise bei einem fest vereinbarten Zahlungstermin (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Bei Entgeltforderungen kann Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung eintreten. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB). Eine Zahlungsaufforderung sollte den Betrag und eine angemessene Frist nennen und nachweisbar zugestellt werden.
Wie hoch sind Verzugszinsen und welche Kosten kommen hinzu?
Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei Entgeltforderungen aus Verträgen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, sind es neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB).
Ist der Schuldner einer Entgeltforderung kein Verbraucher, kann außerdem eine Pauschale von 40 € verlangt werden (§ 288 Abs. 5 Satz 1 BGB). Sie wird auf weitere Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet, soweit diese als Schaden ersetzt werden können (§ 288 Abs. 5 Satz 3 BGB). Notwendige Anwaltskosten können ebenfalls erstattungsfähig sein, wenn sich der Schuldner bei Beauftragung des Anwalts bereits in Verzug befand.
Mahnverfahren oder unmittelbar Zahlungsklage?
Das gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO eignet sich besonders für bezifferte Geldforderungen, die unbestritten sind oder voraussichtlich nicht bestritten werden. Das Gericht prüft beim Erlass des Mahnbescheids nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Widerspricht der Kunde, muss der Anspruch gegebenenfalls in einem normalen Gerichtsverfahren begründet werden.
Wenn der Rechnungsempfänger nicht bezahlen will, weil er beispielsweise Mängel behauptet oder bestreitet, überhaupt einen Auftrag erteilt zu haben, ist eine unmittelbare Zahlungsklage häufig sinnvoller. Bei der Wahl des Vorgehens sind insbesondere der Aufwand, die Beweislage und die Verjährung zu berücksichtigen. Die Zahlungsfähigkeit des Kunden ist dagegen dafür wichtig, ob Sie Ihr Geld auch nach einem gewonnenen Prozess tatsächlich erhalten.
Wie lässt sich eine Forderung vor Verjährung schützen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt grundsätzlich am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger weiß, wer ihm Geld schuldet und weshalb. Das gilt auch, wenn er dies nur wegen grober Nachlässigkeit nicht weiß (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB).
Eine gewöhnliche Mahnung stoppt die Verjährung nicht. Eine Klage oder die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids kann sie dagegen unter den gesetzlichen Voraussetzungen hemmen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB). Warten Sie deshalb bei älteren Rechnungen nicht bis kurz vor Fristablauf.
Lohnt sich ein Vorgehen, wenn der Kunde nicht zahlen kann?
Auch wenn Sie vor Gericht gewinnen, bekommen Sie Ihr Geld möglicherweise nicht zurück, wenn der Schuldner nicht zahlen kann. Im schlimmsten Fall bleiben Sie dann zusätzlich auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.
Deshalb sollte vor einem Verfahren auch geprüft werden, ob Anhaltspunkte für eine Insolvenz bestehen. Bei kleineren Forderungen kann eine verlässliche Ratenzahlung wirtschaftlich günstiger sein als ein langer Prozess.
Welche Unterlagen gehören in die anwaltliche Prüfung?
Wichtig sind der Auftrag oder Vertrag, die Rechnung, Nachweise über die erbrachte Leistung, vereinbarte Zahlungsfristen, bisherige Mahnungen und alle Antworten des Kunden. Behauptet er Mängel, sollten auch Fotos, Abnahmeunterlagen und der Schriftwechsel über Reparaturen vorliegen.
Mit diesen Unterlagen lässt sich prüfen, ob die Forderung fällig ist, wie gut sie bewiesen werden kann und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Rechtsprechung und gesetzliche Grundlagen
BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 – VII ZR 301/13
Der BGH erklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Auftraggeber bei einem Werkvertrag Rechte wegen Mängeln geltend machen kann, auch wenn er die Arbeit noch nicht abgenommen hat.
Entscheidung aufrufenBGH, Urteil vom 7. Mai 2015 – III ZR 304/14
Der BGH behandelt in einem besonderen Fall offener Pflegekosten unter anderem Verzugszinsen und die Erstattung notwendiger Anwaltskosten. Die Besonderheiten des Falls dürfen nicht auf jede Rechnung übertragen werden.
Entscheidung aufrufenHäufige Fragen
Muss ich den Kunden dreimal mahnen?
Nein. Eine gesetzliche Pflicht zu drei Mahnungen gibt es nicht. Für den Verzug reicht grundsätzlich eine Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB). In bestimmten Fällen ist nicht einmal diese erforderlich.
Was mache ich, wenn der Kunde nur einen Teil bezahlt?
Prüfen Sie, welche Rechnung oder Leistung mit der Zahlung beglichen werden sollte. Fordern Sie den noch offenen Betrag nachvollziehbar und mit angemessener Frist an.
Stoppt eine Mahnung die Verjährung?
Nein. Eine normale Zahlungsaufforderung verhindert die Verjährung nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können eine Klage oder die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids die Verjährung hemmen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB).
Welche Unterlagen benötige ich?
Auftrag, Rechnung, Leistungsnachweise, Zahlungsübersicht und Nachrichten des Kunden. Bei behaupteten Mängeln sind auch Fotos und Abnahmeunterlagen hilfreich.
Wann sind Verzugszinsen möglich?
Grundsätzlich, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist (§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dafür ist häufig eine Mahnung nötig; es gibt aber gesetzliche Ausnahmen.
Ist das Mahnverfahren sinnvoll, wenn der Kunde die Rechnung bestreitet?
Häufig nicht. Wenn ein Widerspruch zu erwarten ist, führt das Mahnverfahren meist nicht schneller ans Ziel. Dann kann eine unmittelbare Zahlungsklage sinnvoller sein.
Wer bezahlt den Anwalt?
Bei einer berechtigten Forderung können notwendige Anwaltskosten als Verzugsschaden erstattungsfähig sein. Wichtig ist insbesondere, ob der Kunde schon vor der Beauftragung in Verzug war.
Kann ich eine Rechnung noch nach mehreren Jahren einklagen?
Das hängt von der Verjährung ab. Für viele Forderungen gilt eine Frist von drei Jahren, die grundsätzlich erst am Jahresende beginnt (§ 195 und § 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB). Ob der Anspruch noch durchgesetzt werden kann, muss anhand der Daten geprüft werden.
Stand der Informationen:
Autor: Rechtsanwalt Marius Kreuzer, LL.M.
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